E-Rechnung: Wir sind bereit!

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Die Rechnungen wünschen wir ...

Bitte beachten Sie:

  • Pro Kunden-Nummer kann nur eine E-Mail-Adresse zum Rechnungsempfang hinterlegt werden.
  • Pro E-Mail wird immer nur eine Rechnung versendet.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Hier erfahren Sie mehr zu unserem Datenschutz.

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung
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Vorteile der E-Rechnung

  • Zügige und garantierte Zustellung: Die Rechnungen werden sofort per E-Mail verschickt, was Verzögerungen bei der Zustellung weitestgehend ausschließt.

  • Schnelligkeit und Effizienz: Rechnungen können direkt in elektronischer Form erfasst und automatisiert im Buchhaltungssystem bearbeitet werden, wodurch der Arbeitsablauf flink voranschreitet.

  • Umweltschutz: Der Verzicht auf Papier schont natürliche Ressourcen und hilft, Abfall zu reduzieren.

  • Fehlerreduktion: Manuelle Eingabefehler werden ausgeschlossen, da die Rechnungen digital vorliegen und automatisiert verarbeitet werden.

  • Transparenz und Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen sind in einem digitalen Archiv strukturiert und jederzeit einfach auffindbar, was die Übersichtlichkeit und Nachverfolgbarkeit verbessert.

  • Rechtssicherheit: E-Rechnungen erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen – Wichtige Informationen zur Umstellung auf E-Rechnungen

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (wie ZuGFeRD oder XRechnung) erstellt, versendet und empfangen wird. Sie ersetzt die traditionelle Papierrechnung und ermöglicht eine unmittelbare Verarbeitung in den Systemen der Empfänger.
Wichtig zu beachten: Eine PDF-Datei stellt keine E-Rechnung dar, da sie nur ein bildhaftes Format ist und keine strukturierten Daten enthält, die eine automatisierte elektronische Weiterverarbeitung ermöglichen würden.

Die Einführung von E-Rechnungen ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Sie trägt zur Kostensenkung bei, minimiert Fehlerquellen und hat positive Auswirkungen auf die Umwelt. Darüber hinaus erfüllt sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Zukünftig erhalten Sie Ihre Rechnungen in einem lesbaren PDF-Dokument, das einen integrierten Datensatz enthält. Dieser kann sofort elektronisch erfasst und automatisiert in Ihrem Buchhaltungssystem verarbeitet werden, ohne dass eine manuelle Eingabe der Daten erforderlich ist.

Die E-Rechnung wird Ihnen künftig per E-Mail zugestellt.

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Diese können weiterhin als sogenannte „sonstige Rechnungen“ übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform.

Sonstige Rechnungen: Ab dem 1. Januar 2025 fallen unter den Begriff der „sonstigen Rechnungen“ sowohl Papierrechnungen als auch Rechnungen, die in anderen elektronischen Formaten (z. B. PDF) versendet werden.

Die Einführung der Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland erfolgt schrittweise. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer, elektronische Rechnungen empfangen können. Der Versand von E-Rechnungen wird ab diesem Datum ebenfalls für alle Unternehmen verpflichtend sein, wobei Übergangsregelungen vorgesehen sind.

Ab 2025:
Rechnungen dürfen weiterhin in Papierform oder – vorausgesetzt, es liegt eine Zustimmung des Empfängers vor – in einem anderen elektronischen Format (wie PDF) versendet werden.

Ab 2027:
Unternehmen im B2B-Sektor mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € haben weiterhin die Möglichkeit, Rechnungen in Papierform oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format (z.B. PDF) zu versenden.

Ab 2028:
Alle Unternehmen im B2B-Sektor müssen E-Rechnungen versenden.