E-Rechnung: Wir sind bereit!
Vorteile der E-Rechnung
Zügige und garantierte Zustellung: Die Rechnungen werden sofort per E-Mail verschickt, was Verzögerungen bei der Zustellung weitestgehend ausschließt.
Schnelligkeit und Effizienz: Rechnungen können direkt in elektronischer Form erfasst und automatisiert im Buchhaltungssystem bearbeitet werden, wodurch der Arbeitsablauf flink voranschreitet.
Umweltschutz: Der Verzicht auf Papier schont natürliche Ressourcen und hilft, Abfall zu reduzieren.
Fehlerreduktion: Manuelle Eingabefehler werden ausgeschlossen, da die Rechnungen digital vorliegen und automatisiert verarbeitet werden.
Transparenz und Nachverfolgbarkeit: E-Rechnungen sind in einem digitalen Archiv strukturiert und jederzeit einfach auffindbar, was die Übersichtlichkeit und Nachverfolgbarkeit verbessert.
Rechtssicherheit: E-Rechnungen erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen.
Häufig gestellte Fragen – Wichtige Informationen zur Umstellung auf E-Rechnungen
Die Einführung von E-Rechnungen ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Sie trägt zur Kostensenkung bei, minimiert Fehlerquellen und hat positive Auswirkungen auf die Umwelt. Darüber hinaus erfüllt sie die aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Zukünftig erhalten Sie Ihre Rechnungen in einem lesbaren PDF-Dokument, das einen integrierten Datensatz enthält. Dieser kann sofort elektronisch erfasst und automatisiert in Ihrem Buchhaltungssystem verarbeitet werden, ohne dass eine manuelle Eingabe der Daten erforderlich ist.
Die E-Rechnung wird Ihnen künftig per E-Mail zugestellt.
Die Pflicht zur E-Rechnung gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Diese können weiterhin als sogenannte „sonstige Rechnungen“ übermittelt werden, also beispielsweise in Papierform.
Sonstige Rechnungen: Ab dem 1. Januar 2025 fallen unter den Begriff der „sonstigen Rechnungen“ sowohl Papierrechnungen als auch Rechnungen, die in anderen elektronischen Formaten (z. B. PDF) versendet werden.
Die Einführung der Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland erfolgt schrittweise. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer, elektronische Rechnungen empfangen können. Der Versand von E-Rechnungen wird ab diesem Datum ebenfalls für alle Unternehmen verpflichtend sein, wobei Übergangsregelungen vorgesehen sind.
Ab 2025:
Rechnungen dürfen weiterhin in Papierform oder – vorausgesetzt, es liegt eine Zustimmung des Empfängers vor – in einem anderen elektronischen Format (wie PDF) versendet werden.
Ab 2027:
Unternehmen im B2B-Sektor mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 € haben weiterhin die Möglichkeit, Rechnungen in Papierform oder, mit Zustimmung des Empfängers, in einem anderen elektronischen Format (z.B. PDF) zu versenden.
Ab 2028:
Alle Unternehmen im B2B-Sektor müssen E-Rechnungen versenden.