Geschützt Arbeiten trotz Corona – Infektionsprävention auf Basis der neuen Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mit Vorgaben für den Coronaschutz am Arbeitsplatz stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt die Planung und Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen sowie der medizinischen Prävention detailliert vor und bietet nun bundesweit einheitlich geregelte Handlungssicherheit im Arbeitsschutz.

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