Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung im Dezember 2011 wurden die Pflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen ausgeweitet. Zum Zweck der Verordnung heißt es, dass „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben“, zu schützen ist. Aus dem Genuss oder Gebrauch von Trinkwasser darf keine Schädigung der menschlichen Gesundheit herrühren. Was bisher schon selbstverständlich war, ist nunmehr bis in Details auch vorgeschrieben.